Krankmeldungen und Beurlaubungen

KRANKMELDUNGEN

Im Krankheitsfall melden Sie bitte Ihr Kind rechtzeitig über die Sdui-App ab.

Sollte Ihr Kind länger als 3 Tage krank sein, muss eine schriftliche Entschuldigung / ein Attest vorgelegt werden.

Für das Mittagesssen melden Sie Ihr Kind bitte bis 8.00 Uhr bei Fr. Gessler unter
der Nummer 01 51 / 22 21 31 80 ab.

 

BEURLAUBUNGEN

GRUNDSATZ:

„Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten […] zu stellen.“
(§4 Schulbesuchsverordnung)

ENTSCHEIDUNG ÜBER BEURLAUBUNGEN:

  • bis zu zwei Unterrichtstagen: Klassenlehrer
  • in den übrigen Fällen: Schulleiterin

SONSTIGES:

  • Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme am Unterricht beurlaubt werden, müssen den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nacharbeiten.
  • Beurlaubungen vor und nach den Ferien dürfen laut Weisung des Kultusministeriums nur in dringenden und gut begründeten Fällen genehmigt werden.
  • Vermerk in der Schulakte bei Beurlaubungen.